Verordnung & Kosten

Die Kosten für eine logopädische Behandlung werden von den Krankenkassen übernommen.


Die Verordnung für die Logopädie stellt der Arzt aus.


Sollten Sie unsicher sein, ob eine logopädische Behandlung erforderlich ist, so sprechen Sie uns an.

 

Wir beraten Sie gerne und halten bei Bedarf Rücksprache mit Ihrem Arzt. Dieser entscheidet, ob eine Sprachtherapie erforderlich ist oder nicht.

 

Folgende Ärzte können beispielsweise eine Verordnung für die Sprachtherapie ausstellen:Kinderärzte, Kinderklinik, HNO-Ärzte, Praktische Ärzte, Kieferorthopäden und Zahnärzte, Psychiater, Phoniater, Pädaudiologen und Neurologen.

 

Wenn Sie sich in unserer Praxis anmelden, wird ein Termin für eine Erstdiagnostik (inkl. Anamnese- und Beratungsgespräch) gemacht. Anhand der Ergebnisse der standardisierten Diagnostik und den Befunden des Arztes werden gemeinsam mit den EItern/Angehörigen individuell die Therapieziele festgelegt.

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Aktuelle Information:

 

Sie kennen eine Logopädin/Sprachtherapeutin? Sie selbst sind Logopädin bzw. Sprachtherapeutin? 
 

Ich suche Verstärkung!!

 

Dann melden Sie sich unter 0152-54228670 oder per eMail (info@logopaedie-peissenberg.de).

 

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Wir freuen uns Sie auch dort zu begrüßen!

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